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Testimonial

PANTA RHEI: Die Formel panta rhei (griechisch πάντα ῥεῖ, „Alles fließt") ist ein auf den griechischen Philosophen Heraklit zurückgeführter Aphorismus, die besagt: Alles fließt und nichts bleibt; es gibt nur ein ewiges Werden und Wandeln. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für reine Beratungsleistungen.

§ 1 Wirkungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (im Folgenden "Klienten" genannt) und der Beratungsfirma GLC Partners GmbH (im Folgenden „Beratungsfirma" genannt). Die AGBs werden vom Klienten automatisch bei Beauftragung von Beratungsleistungen anerkannt.

§ 2 Auftragserteilung, Leistung

1. Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, der von der Beratungsfirma bestätigte Auftrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2. Der Klient kann der Beratungsfirma Aufträge postalisch, per E-Mail und per Fax, aber auch mündlich, per Telefon oder persönlich, erteilen. Ebenso nimmt die Beratungsfirma formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen.

3. Bei besonderem Bedarf ist die Beratungsfirma berechtigt, nach Absprache mit dem Klienten externe Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß § 3 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Beratungsfirma und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich fest-gelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Beratungsfirma und dem Klienten.

§ 3 Vergütung

Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen der Beratungsfirma werden noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und – je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlung, Fälligkeit

1. Der Anspruch der Beratungsfirma auf Zahlung der Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von Beratungsfirma erbracht wurde. Alle zusätzlichen vom Klienten gewünschten Nebenleistungen von der Beratungsfirma, die nicht ausdrücklich als im Auftrag vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

2. Zahlungen sind nach den festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht anders festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen. Bei Zielüberschreitung ist die Beratungs-firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz in Rechnung zu stellen.

3. Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.

§ 5 Leistungsfristen, Termine

1. Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der Beratungsfirma, ihre Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, kann die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.

2. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Beratungsfirma eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt der Beratungsfirma alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im voraus zur Verfügung.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Beratungsfirma ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen der Beratungsfirma.

Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist Beratungsfirma verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1.  Die Beratungsfirma übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich. 

2. Die Beratungsfirma übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.

3. Die Beratungsfirma ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet Beratungsfirma nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.

4. Die Beratungsfirma haftet insbesondere nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Klient selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

5. Die Haftung der Beratungsfirma beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei von der Beratungsfirma anerkannter Beanstandung behält sich die Beratungsfirma vor, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder Wertgutschrift nach eigenem Ermessen zu gewähren. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 9 Mängel

1. Mit der Leistung ist der Klient zufrieden gestellt, wenn Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang, schriftlich geltend gemacht werden. Allgemeine übliche Änderungen oder Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung durch Klienten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

2. Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt die Beratungsfirma nicht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und Beratungsfirma ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz der Beratungsfirma in München.

2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Beratungsfirma und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Beratungsfirma in München örtlich zuständige Gericht vereinbart.

§ 13 Verschiedenes

Sind von Seiten des Klienten besondere Leistungs- und Zahlungsbedingungen vorgeschrieben, welche von denjenigen in diesen genannten AGBs abweichen, so erkennt die Beratungsfirma diese nicht an. Mit der Auftragsbestätigung, bzw. der Leistungserbringung der Beratungsfirma gelten sie ausdrücklich als abgelehnt. Ein Stillschweigen von Seiten der Beratungsfirma bedeutet keine Zustimmung. Durch die Annahme der von der Beratungsfirma erbrachten Leistungen erkennt der Klient ausdrücklich an, dass er auf Rechteinwand verzichtet, wonach durch die Auftragsbedingungen des Klienten den AGBs der Beratungsfirma im Voraus widersprochen werden soll.